Fachanwalt für Familienrecht Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Guten Tage: ich bin Rechtsanwalt Klaus Wille und Fachanwalt für Familienrecht.

Trennungen sind schmerzhaft.

Mein Ziel ist es Sie erfolgreich, offen und sicher zu beraten sowie zu vertreten. Damit Sie ein neues Leben führen können.

Was bedeutet es, ein Fachanwalt für Familienrecht zu sein?

Für die Fachanwaltsbezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” ist der Nachweis

  • besonderer theoretischer Kenntnisse und
  • praktischer Erfahrungen
  • auf dem Gebiet des Familienrechtes

erforderlich.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn zum einen ein besonderer theoretischer Kurs und zum anderen ein bestimmte Anzahl von Fällen eingereicht werden, die durch ein Kommission überprüft wird.

Gemäß der geltenden Fachanwaltsordnung (FAO) ist der Nachweis zu führen durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang mit 120 Zeitstunden (§ 4 FAO) und zusätzlich durch drei bestandene je fünfstündige Klausuren (§ 4 a FAO).

Ferner muss in den vorbezeichneten Rechtsgebieten für einen Zeitraum von drei Jahren die Bearbeitung von mindestens 120 Fällen, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, nachgewiesen werden (§ 5 S.1 lit. j FAO).

Folgende Rechtsgebiete werden in dem theoretischen Kurs abgehandelt und in den Klausuren abgeprüft:

  • Allgemeines Verfahrensrecht in Ehe- und Familiensachen;
  • materielles Ehe- und Familienrecht;
  • Scheidungsrecht, Mandatsbearbeitung;
  • Kindschaftssachen; Abstammungsrecht;
  • Ehewohnung und Hausrat;
  • Gewaltschutz;
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft
  • Unterhaltsrecht
  • Steuerrecht; Gesellschaftsrecht
  • Sozialrechtliche Bezüge zum Familienrecht; Güterrecht – Zugewinn;
  • Kosten- und Gebührenrecht
  • Versorgungsausgleich;
  • internationales Privatrecht
  • Erbrecht und Familienrecht;
  • Vertragsgestaltung

Zusätzlich muss ich als Fachanwalt für Familienrecht jedes Jahr meine Kenntnisse durch Fortbildungen “auffrischen” und dies auch gegenüber der Rechtsanwaltskammer Köln nachweisen.

Autor: Rechtsanwalt Klaus Wille
und Fachanwalt für Familienrecht
Dozent für das Arbeits- und
Betriebsverfassungsrecht
Breite Str. 147 – 151
50667 Köln
Tel.: 0221/ 20475318
Fax: 0221/ 272 4747
Email: anwalt(at)anwalt-wille.de
https://www.anwalt-wille.de

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